Allgemeinpraxis
Die Allgemeinpraxis umfasst die Beratung, außergerichtliche Konfliktregelung und Vertretung vor Zivilgerichten, Strafgerichten und Behörden jeder Art in Rechtsangelegenheiten des alltäglichen Lebens, wie zum Beispiel:
- - Arbeitsrecht
- - Baurecht
- - Ehe- und Familienrecht
- - Erb- und Verlassenschaftsrecht
- - Exekutionsrecht
- - Gewährleistungs- und Schadenersatzrecht
- - Inkasso von Geldforderungen
- - Konsumentenschutz
- - Liegenschafts- und Immobilienrecht
- - Miet- und Wohnrecht
- - Nachbarschaftsstreitigkeiten
- - Privatkonkurs
- - Strafrecht
- - Verkehrsrecht; Unfallschäden
- - Versicherungsrecht
- - Vertragsrecht
- - Verfassungsrecht
- - Verwaltungsrecht
Ärzte- und Patientenrecht
Umfasst u.a. die ärztliche Aufklärung, und Dokumentation, die Einsichtnahme in die Krankengeschichte, die ärztliche Schweigepflicht, Behandlungsfehler und die Durchsetzung der damit verbundenen Schadenersatzforderungen sowie auch die Errichtung von Patientenverfügungen.
Wirtschaftsvertragsrecht
Das Wirtschaftsvertragsrecht umfasst u.a. die Erstellung von Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen, die Errichtung und Verhandlung von nationalen und internationalen Einzelprojekt-
und Rahmenverträgen, Lizenzvereinbarungen, Wartungs- und Supportverträgen sowie die Erstellung anderer im Unternehmensbereich notwendiger Vertragsdokumente, wie z.B. Geheimhaltungs-vereinbarungen und Subunternehmerverträge. |